23. November 2013

Petition für das Urheber-Folgerecht in der bildenden Kunst und Photographie


FÜR DIE WELWEITE ANERKENNUNG DES FOLGERECHTS
Das Folgerecht ist ein grundlegendes Recht der Urheber der bildenden Kunst und Photographie. Es besteht darin, dass bei jedem Weiterverkauf, sei es in einer Auktion oder Galerie, dem Urheber ein kleiner Prozentsatz des Kaufpreises gezahlt wird.
Die Besonderheit der bildenden Künstler ist, dass ihre Haupteinnahmequelle der Verkauf ihrer Originalwerke ist. Während Auktionshäuser und Galerien für den Verkauf der Werke  Provisionen erheben, wäre es paradox, wenn die Künstler nicht an den Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Werke auf dem Kunstmarkt beteiligt würden.
Aus diesem Grund wurde das Folgerecht geschaffen, das ürbigens nicht auf Erstverkäufe anwendbar ist und daher nicht auf jene Galerien, die Künstler fördern. Darüberhinaus stellt es ein Gleichgewicht zu den Urhebern anderer kreativer Bereiche her (Komponisten, Drehbuchautoren und Regisseure, Schriftsteller, ...) deren Reproduktions- und öffentliche Wiedergaberechte nicht mit den Rechten der bildenden Künstlern vergleichbar sind.
Anerkannt in mehr als 65 Ländern (nicht nur in den 28 Mitgliedsländern der Europäischen Union, sondern auch in Australien, Brasilien, Russland, Mexiko, Tunesien, Senegal, ... ) ist es leider kein zwingendes Recht nach dem Internationalen Berner Übereinkommens zum Urheberrecht.
In einer globalisierten Welt sollten die Künstler die gleichen Rechte genießen, unabhängig von ihrer Herkunft und davon, wo die Werke verkauft werden, sei es in London, Paris, New York oder Hong Kong. Auch die Vereinigten Staaten und China, die beiden ersten Kunstmärkte weltweit, haben Gesetzgebungsverfahren begonnen, um das Folgerecht anzuerkennen. Auch Kanada befaßt sich mit seiner Einführung. Bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), werden die Stimmen lauter, die fordern, dass die Berner Konvention das Folgerecht zwingend vorschreibt.
Die bildenden Künstler und Photographen aus allen fünf Kontinenten müssen berechtigt sein, an dem Einkommen, das mit dem Wiederverkauf ihrere Werke erwirtschaftet wird, teilzuhaben; und zwar an erster Stelle die Künstler aus Schwellenländern, deren Werke zu niedrigen Preisen gekauft und dann mit deutlichen Gewinnen auf den Kunstmärkte der westlichen Länder weiterverkauft werden.
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Initiative der Länder, die das Folgerecht anerkennen, fordere die Gleichstellung von Künstlern aus der ganzen Welt und dass das Folgerecht,  unter der Schirmherrschaft der WIPO, ein unverselles Recht wird.

I know the way to the Hofbrauhaus



 Herbert Achternbusch wird heute 75.
Alles Gute, Herbert!

outgoing mailart

to Angels & Demons, to Dadanaut WB








Bildrechte: Thorsten Fuhrmann/VG Bild

19. November 2013

Bildsprache

Ausstellung Fotografie & Digitale Fotokunst


Jürgen Oliver BLANK
Andreas J. STIPP

Einführung: Thorsten Fuhrmann / Musik: Micha Reiserer und Titus Waldenfels

Vernissage: Freitag, 22.11.2013 - 20 Uhr
Ausstellung: Samstag/Sonntag 23./24.11. und 30.12./01.12. - jeweils 14 bis 18 Uhr

ATELIER 5B
Die Galerie an der Schondorfer Seepromenade
St.-Jakob´s-Bergerl 2
86938 Schondorf am Ammersee

Villa Stuck: Save the Date



16. November 2013

12. November 2013

Kunst im Kaminzimmer

Malerei
Fotografie
Siebdruck
Illustration

Vernissage: Donnerstag, 28.11., 20 Uhr
Ausstellung: Freitag, 29.11., 15-18 Uhr
Samstag, 30.11., 11-18 Uhr
Sonntag, 01.12., 11-18 Uhr

Kurparkschlösschen Herrsching


 


Orchesterbilder - fotografiert von Herlinde Koelbl




 




10. November 2013